Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 24 SGB V Ziff. 5. RS 1988/01
§ 24 SGB V Ziff. 5. RS 1988/01, Leistungsinhalt
(1) Der Leistungsinhalt entspricht den [medizinischen Vorsorgeleistungen], wie sie insbesondere das Müttergenesungswerk für die Erhaltung der Gesundheit von Frauen aus Familien mit Kindern entwickelt hat. Die Leistung kann auch in Form einer Mutter-Kind- [bzw. Vater-Kind-Maßnahme] erbracht werden.
(2) Die [medizinischen Vorsorgeleistungen] in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes beinhalten ein indikationsbezogenes Angebot an Kurmitteln, gesundheitspädagogischen Maßnahmen sowie Unterkunft und Verpflegung. . .
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