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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.1. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1. RS 2022/06, Anspruchsberechtigter Personenkreis
Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören:
- - Arbeitnehmende (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende),
- - Leistungsbeziehende nach dem SGB III,
- - Personen, die Arbeitslosengeld nach dem SGB III im Ausland beziehen (Arbeitssuche im Ausland),
- - Künstler und Publizisten nach dem KSVG,
- - Teilnehmende an berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation sowie Berufsfindung oder Arbeitserprobung (Teilhabe am Arbeitsleben), wenn sie Anspruch auf Übergangsgeld haben,
- - Behinderte in anerkannten Werkstätten und Behinderte, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen Leistungen erbringen, die 1/5 der Leistung eines voll Erwerbsfähigen entspricht,
- - freiwillig Wehrdienstleistende,
- - Bundesfreiwilligendienstleistende,
- - Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten,
- - Seeleute nach § 13 Absatz 1 Satz 2 SGB IV,
- - Rentner und Rentenantragssteller, sofern diese eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben oder Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbständigen Tätigkeit beziehen.
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