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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 169 FamFG
§ 169 FamFG, Abstammungssachen
Abstammungssachen sind Verfahren
- 1. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
- 2. auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,
- 3. auf Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder
- 4. auf Anfechtung der Vaterschaft.
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