Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 50 Reha-Empf
§ 50 Reha-Empf, Beratung bei der Teilhabeplanung
1 Auch zu Beginn und im Verlauf der Teilhabeplanung ist der Leistungsberechtigte über
- - die Verwaltungsabläufe und weiteren (zeitlichen) Vorgehensweisen,
- - Funktion und Einzelheiten des Teilhabeplans,
- - die Möglichkeiten einer Teilhabeplankonferenz und deren Ausgestaltung
Aktionen
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.