Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.1.1.4. RS 2015/07
Ziff. I.1.1.4. RS 2015/07, Arbeitslosengeld II an "Durchreisende" oder Personen ohne festen Wohnsitz
Bei diesen Personen kann Arbeitslosengeld II auch nur für einen Tag oder wenige zusammenhängende Tage (z. B. Wochenende) und durch verschiedene Leistungsträger gewährt werden, was jeweils Versicherungspflicht zur Folge hat. In diesen Fällen ist die Versicherungspflicht für jeden einzelnen Bezugszeitraum und von dem jeweils örtlich zuständigen Jobcenter zu beurteilen.
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