Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 13.1. RS 1992/01
Ziff. 13.1. RS 1992/01, Allgemeines
Die bereits mit dem Gesundheits-Reformgesetz beabsichtigte Anwendung der Zuzahlungsregelung für Heilmittel bei Abgabe vergleichbarer Mittel in der Praxis des Arztes im Rahmen der ärztlichen Behandlung ist nunmehr durch die Aufnahme konkretisierender Aussagen im Gesetz vollzogen worden.
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