§ 8 PflVerg-RL, Einbindung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe im Land
Den nach Landesrecht zuständigen Trägern der Sozialhilfe werden die für die Pflegevergütungsverfahren nach §§ 85 und § 89 SGB XI relevanten Unterlagen bezüglich der Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
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