Rundschreiben
1993 - Rundschreiben Nr. 1
Gemeinsames Rundschreiben zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V [RS 1993/01]
Sozialversicherungsrecht
1993 - Rundschreiben Nr. 1
Ziff. 0. RS 1993/01, Gesetzliche Vorschrift
Ziff. 1. RS 1993/01, Regelungsinhalt
2., Einzelheiten zur Feststellung der Blockfrist
Ziff. 2.1. RS 1993/01, Allgemeines
Ziff. 2.2. RS 1993/01, Erste Blockfrist
2.3., Bildung der Blockfrist bei Hinzutritt einer weiteren Krankheit
Ziff. 2.3.1. RS 1993/01, Begriff "hinzugetretene Krankheit"
Ziff. 2.3.2. RS 1993/01, Blockfristenbildung
Ziff. 2.4. RS 1993/01, Bildung der Blockfrist, wenn mehrere Krankheiten gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit verursachen
3., Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der ersten Blockfrist
Ziff. 3.1. RS 1993/01, Allgemeines
Ziff. 3.2. RS 1993/01, Versicherung mit Krankengeldanspruch
Ziff. 3.3. RS 1993/01, 6-Monats-Zeitraum
4., Auf die Leistungsdauer anzurechnende Zeiten
Ziff. 4.1. RS 1993/01, Krankengeld wegen derselben Krankheit
4.2., Hinzutritt einer weiteren Krankheit
Ziff. 4.2.1. RS 1993/01, Allgemeines
Ziff. 4.2.2. RS 1993/01, Eine "Hinzugetretene Krankheit", die alleine Arbeitsunfähigkeit verursacht
Ziff. 4.2.3. RS 1993/01, Eine Krankheit, die während einer früheren Arbeitsunfähigkeit zu einer anderen Krankheit hinzugetreten ist und die erneut Arbeitsunfähigkeit allein verursacht
Ziff. 4.3. RS 1993/01, Anrechnung von Zeiten, bei denen mehrere Krankheiten zeitgleich begonnen und nebeneinander bestanden haben
Ziff. 4.4. RS 1993/01, Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht
Ziff. 4.5. RS 1993/01, Zeiten, für die der Anspruch ruht oder die Leistung versagt wurde
Ziff. 0. RS 1993/01 , Gesetzliche Vorschrift (nicht abgebildet; siehe Bd. I: § 48 SGB V)
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Ziff. 1. RS 1993/01