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Verordnungen

MaSchV – Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern - [MaSchV])
Sozialversicherungsrecht
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MaSchV – Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern



§ 3 MaSchV, Außerkrafttreten

§ 1 tritt am 31. 3. 2023 außer Kraft.

§ 3 neugefasst durch V vom 29. 3. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 91).


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