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Verordnungen

COVID-19-VorsV – COVID-19-Vorsorgeverordnung

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19 (COVID-19-Vorsorgeverordnung) [COVID-19-VorsV]
Sozialversicherungsrecht
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COVID-19-VorsV – COVID-19-Vorsorgeverordnung



§ 4 COVID-19-VorsV, Inkrafttreten; Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 8. 4. 2023 in Kraft.

(2)§ 1 tritt am 29. 2. 2024 und § 3 tritt am 30. 6. 2024 außer Kraft.


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