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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 46 SGB V Ziff. 1. RS 1988/01, Allgemeines

(1) Wird einem Versicherten Krankenhausbehandlung oder stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung zur Verfügung gestellt, so besteht vom Beginn der stationären Behandlung an Anspruch auf Krankengeld (vgl. auch § 44 SGB V Ziff. 2.).

(2) Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder wegen einer [durch Krankheit erforderlichen] Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs besteht Anspruch auf Krankengeld von dem Tag . . . der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit [an]. . .


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