Category Image
Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 5. RS 2016/04, Lohnnachweisverfahren zur Unfallversicherung

(1) Grundlagen für das Lohnnachweisverfahren zur Unfallversicherung sind § 165 SGB VII sowie die §§ 99 ff. SGB IV, außerdem die DEÜV, die "Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung nach § 103 SGB IV" und dieses Rundschreiben.

(2) Nähere Einzelheiten bestimmt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung (siehe www.dguv.de/uv-meldeverfahren).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.