Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Medizinischer Dienst

    Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes (MD) sind in §§ 275 ff. SGB V beschrieben. Hierzu gehören Stellungnahmen und Gutachten für die Krankenkassen z. B. bei Fragen zur

    • Arbeitsunfähigkeit,
    • Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen in Stichproben,
    • Verordnung von Hilfsmitteln,
    • Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung,
    • Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege.

    Im Auftrag der Pflegekassen führt der MD die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit durch; darüber hinaus berät er die Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung. Die letztendliche Entscheidung über eine Leistung liegt aber stets bei den Kranken- und Pflegekassen.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK PLUS
    Grafik Ansprechpartner

    Persönlicher Ansprechpartner

    Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
    Grafik Firmenkundenservice

    Firmenkundenservice

    Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.