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Gesetze

SEG – Soldatenentschädigungsgesetz

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenentschädigungsgesetz - SEG)
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SEG – Soldatenentschädigungsgesetz



§ 22 SEG, Krankengeld der Soldatenentschädigung bei Wiedererkrankung

Im Fall einer Wiedererkrankung gelten die §§ 19 bis § 21 mit der Maßgabe entsprechend, dass anstelle des Zeitpunkts der ersten Arbeitsunfähigkeit auf den Zeitpunkt der Wiedererkrankung abzustellen ist.


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