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Richtlinien

KrTr-RL – Krankentransport-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie) [KrTr-RL]
Sozialversicherungsrecht
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KrTr-RL – Krankentransport-Richtlinie



Anlage 2 KrTr-RL, Ausnahmefälle nach § 8 Absatz 2 der Richtlinie

Ausnahmefälle gemäß § 8 Absatz 2 sind in der Regel:

  • 1.Dialysebehandlung,
  • 2.onkologische Strahlentherapie,
  • 3.parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie/parenterale onkologische Chemotherapie.

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