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FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
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FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit



§ 186 FamFG, Adoptionssachen

Adoptionssachen sind Verfahren, die

  • 1.die Annahme als Kind,
  • 2.die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
  • 3.die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
  • 4.die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Absatz 1 BGB
betreffen.

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