Category Image
Richtlinien

Kind-RL – Kinder-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) [Kind-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

Kind-RL – Kinder-Richtlinie



§ 14 Kind-RL, Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt auf Grundlage von § 26 SGB V für alle zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführten Neugeborenen-Screenings, unabhängig davon, welcher Leistungserbringer sie einleitet oder erbringt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.