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Grundsätze

GKV-SVS – Satzung des GKV-Spitzenverbandes

Satzung des GKV-Spitzenverbandes [GKV-SVS]
Sozialversicherungsrecht
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GKV-SVS – Satzung des GKV-Spitzenverbandes



§ 41 GKV-SVS, Grundlagen

Der GKV-Spitzenverband nimmt ab dem 1. 7. 2008 die durch über- und zwischenstaatliches sowie durch innerstaatliches Recht und durch diese Satzung übertragenen Aufgaben der bis zum 30. 6. 2008 existierenden Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung — Ausland wahr.


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