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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 66 EStG, Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 255 EUR.

Absatz 1 neugefasst durch G vom 8. 12. 2022 (BGBl. I S. 2230), geändert durch G vom 23. 12. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) (1. 1. 2025).

(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

Satz 1 neugefasst durch G vom 22. 12. 2009 (BGBl. I S. 3950).

Absatz 3 gestrichen durch G vom 11. 7. 2019 (BGBl. I S. 1066).


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