Category Image
Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.2.4.7.2.1. RS 2017/10, Volle Arbeitsleistung bei Stundenlohn

(1) Bei Stundenlöhnerinnen ist das Nettoarbeitsentgelt des Berechnungszeitraums mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren; der daraus resultierende Wert ist durch das Ergebnis der Multiplikation der bezahlten Arbeitsstunden (zzgl. ggf. verschuldeter unbezahlter Fehlstunden) des Berechnungszeitraums mit 7 zu teilen (Formel 3).

(2) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist um die durchschnittlichen Mehrarbeitsstunden im Berechnungszeitraum zu erhöhen (siehe Abschnitt Ziff. 9.2.4.7.2.2.3.).

(3) Zu den Arbeitsstunden in diesem Sinne gehören auch solche Stunden, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (z. B. die Stunden bezahlten Urlaubs, bezahlter Feiertage, bezahlter Freistunden). Ebenso gehören zu den Arbeitsstunden auch bezahlte Mehrarbeitsstunden. Daneben gehören hierzu auch unbezahlte verschuldete (unentschuldigte) Fehlstunden (siehe Abschnitt Ziff. 9.2.4.7.3.). Unbezahlte unverschuldete (entschuldigte) Fehlstunden dürfen der Zahl der Arbeitsstunden nicht hinzugerechnet werden (siehe Abschnitt Ziff. 9.2.4.7.4.). Bei der Ermittlung der Arbeitsstunden sind auch Stundenbruchteile zu berücksichtigen, wobei diese auf 3 Dezimalstellen nach dem Komma auszurechnen und auf die 2. Stelle kaufmännisch auf- bzw. abzurunden sind.

Formel 3: Nettoarbeitsentgelt bei Stundenlohn

Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum x wöchentliche Arbeitszeit (zzgl. ∅ Mehrarbeitsstunden)
: Arbeitsstunden (zzgl. verschuldeter Fehlstunden) x 7
= kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt

(4) Das Ergebnis ist auf 3 Dezimalstellen nach dem Komma auszurechnen, wobei auf die 2. Stelle kaufmännisch auf- bzw. abzurunden ist.

Beispiel 36: Berechnung Nettoarbeitsentgelt bei Stundenlöhnerinnen

Das Arbeitsentgelt wird nach Stunden bemessen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 28 Stunden. Arbeitstage sind Mo bis Do (je 7 Stunden), außer Feiertage. Der Stundenlohn beträgt 11 EUR. Es wird keine bezahlte Mehrarbeit geleistet.

MonatArbeitsstundenNettoarbeitsentgelt
April1191 309 EUR
Mai1121 232 EUR
Juni1051 155 EUR

Lösung:

Berechnung: (3 696 EUR x 28) : (336 x 7) = 44 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.