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EGHGB – Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch [EGHGB]
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EGHGB – Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch



Artikel 1 EGHGB

(1) Das HGB tritt gleichzeitig mit dem BGB in Kraft.

(2) Der 6. Abschnitt des 1. Buches des HGB tritt mit Ausnahme des § 65 am 1. 1. 1898 in Kraft.

(3) (gegenstandslos)


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