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Grundsätze

Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess

Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Absatz 1 in Verb. mit § 25 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX (Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess [Reha-Empf])
Sozialversicherungsrecht
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Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess



§ 84 Reha-Empf, Allgemeine Anforderungen

1 Die Rehabilitationsträger prüfen zum oder nach Ende einer Teilhabeleistung die Erreichung der Teilhabeziele und inwieweit weitere nachgehende Leistungen, insbesondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, notwendig sind, um das Teilhabeziel zu erreichen oder zu sichern. 2 Die Bestimmungen des § 81 Absatz 2 Satz 1 und des § 12 Absatz 7 gelten hier entsprechend.


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