Category Image
Verordnungen

PauschAV – Pauschal-Abgeltungsverordnung

Verordnung über die Verteilung der pauschalen Abgeltung für Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen durch den Bund (Pauschal-Abgeltungsverordnung - PauschAV)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

PauschAV – Pauschal-Abgeltungsverordnung



§ 5 PauschAV, Korrekturverfahren

1 Werden nach Abschluss der Ermittlung der Werte nach § 4 Absatz 1 sachliche oder rechnerische Fehler in den Berechnungsgrundlagen festgestellt, berücksichtigt das Bundesamt für Soziale Sicherung diese im nächsten Verteilungsverfahren. 2 Das Nähere regelt das Bundesamt für Soziale Sicherung im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen.

Sätze 1 und 2 geändert durch G vom 12. 12. 2019 (BGBl. I S. 2652).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.