03 und 052 | Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerlässlich notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01 und 050 ausreichend abgegrenzt werden. |
150 | Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden
- a)die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;
- b)die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt.
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200 | Bei einem nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen. |
60 | Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Kontengruppe 60 "Löhne und Gehälter" zuzuordnen. Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammerhinweisen unter Nummer 10 Buchstabe b "Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nummer 20 "sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind. Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen. |
6000 | Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärztlichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen. |
6001 | Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialysestationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 "Sonstiges Personal"). Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirtschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen. |
6002 | Vergütungen an |
| Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apothekenhelferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern) |
| Arzthelfer |
| Audiometristen |
| Bio-Ingenieure |
| Chemiker |
| Chemotechniker |
| Cytologieassistenten |
| Diätassistenten |
| EEG-Assistenten |
| Gesundheitsingenieure |
| Kardiotechniker |
| Krankengymnasten |
| Krankenhausingenieure |
| Laboranten |
| Logopäden |
| Masseure |
| Masseure und medizinische Bademeister |
| Medizinphysiker |
| Medizinisch-technische Assistenten |
| Medizinisch-technische Gehilfen |
| Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten |
| Medizinisch-technische Radiologieassistenten |
| Orthoptisten |
| Personal für die medizinische Dokumentation |
| Physiker |
| Physikalisch-technische Assistenten |
| Psychagogen |
| Psychologen |
| Nichtärztliche Psychotherapeuten |
| Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich |
| Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich |
| Sozialarbeiter |
| Tierpfleger und Sektionsgehilfen |
| Zahnärztliche Helferinnen sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal |
| Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören: |
| Apotheken, Laboratorien einschließlich Stationslaboratorien, Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-, Grundumsatzabteilungen, Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische Abteilungen, Sehschulen, Sprachschulen, Körperprüfabteilungen usw. |
6003 | Vergütungen an |
| Krankenpflegepersonal für Operationsdienst |
| Krankenpflegepersonal für Anästhesie |
| Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen |
| Krankenpflegepersonal in der Ambulanz |
| Krankenpflegepersonal in Polikliniken |
| Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst |
| Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik |
| Krankenpflegepersonal in der Endoskopie |
| Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt |
| Krankentransportdienst |
| Beschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten) |
| Personal der Zentralsterilisation |
6004 | Vergütungen an |
| Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen |
6005 | Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird: |
| Desinfektion |
| Handwerker (soweit nicht in Konto 6006) |
| Hausmeister |
| Hof- und Gartenarbeiter |
| Hol- und Bringedienste |
| Küchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen) |
| Lager |
| Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal |
| Transportdienst (nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003) |
| Wäscherei und Nähstube |
| Wirtschaftsbetriebe (z. B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien) |
| Zentrale Bettenaufbereitung |
| Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muss bei Konto 6007 ausgewiesen werden. |
6006 | Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird: |
| Betriebsingenieure |
| Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, Strom |
| Technische Betriebsassistenten |
| Technische Servicezentren |
| Technische Zentralen |
| Instandhaltung, z. B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker |
6007 | Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z. B. Betriebsingenieur) erfasst, z. B. |
| Aufnahme- und Pflegekostenabteilung |
| Bewachungspersonal |
| Botendienste (Postdienst) |
| Büchereien |
| Einkaufsabteilung |
| Inventar- und Lagerverwaltung |
| Kasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung) |
| Personalverwaltung |
| Pförtner |
| Planungsabteilung |
| Registratur |
| Statistische Abteilung |
| Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfasst |
| Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen |
| Verwaltungsleitung |
| Verwaltungsschreibkräfte |
| Wirtschaftsabteilung |
6008 | Vergütungen an |
| Oberinnen |
| Hausschwestern |
| Heimschwestern |
| Schwestern in der Schwesternverwaltung |
| Seelsorger |
| Krankenhausfürsorger |
| Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind |
6010 | Vergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben (evtl. anteilig). Sonstige Entschädigungen, z. B. Honorare für nebenamtliche Lehrtätigkeit von Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand der Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen. |
6011 | Vergütungen für |
| Famuli |
| Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal nicht angerechnet werden |
| Vorschülerinnen |
| Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet |
| Taschengelder und ähnliche Zuwendungen |
61 | (Aufteilung wie 6000-6012) |
| Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeitnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und Gehälter zu behandeln. |
62 | (Aufteilung wie 6000-6012) |
| Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen. Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personalaufwendungen. |
63 | (Aufteilung wie 6000-6012) |
64 | (Aufteilung wie 6000-6012) |
| Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und freiwillige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuss zum Mittagessen). |
6618 | Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Nummer 10 Buchstabe b zuzuordnen. Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Aufwendungen unter dem "sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen. |