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Verordnungen

VO (EWG) 2137/85 – Verordnung (EWG) Nr. 2137/85

Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) [VO (EWG) Nr. 2137/85]
Sozialversicherungsrecht
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VO (EWG) 2137/85 – Verordnung (EWG) Nr. 2137/85



Artikel 13 VO (EWG) 2137/85

1 Der Sitz der Vereinigung kann innerhalb der Gemeinschaft verlegt werden. 2 Hat diese Verlegung keinen Wechsel des nach Artikel 2 anwendbaren Rechts zur Folge, so wird der Beschluss über die Verlegung unter den im Gründungsvertrag vorgesehenen Bedingungen gefasst.


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