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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.2.1. RS 1991/01, Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sowie Lehrer und Erzieher

Die im bisherigen Bundesgebiet für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen in § 7 Absatz 2 AVG sowie für Lehrer und Erzieher in § 8 Absatz 1 AVG enthaltene Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nahezu inhaltlich unverändert nach § 6 Absatz 1 [Satz 1] Nummern 1 und 2 SGB VI übernommen worden. Bisher ausgesprochene Befreiungen gelten vom 1. 1. 1992 an als Befreiungen nach § 6 Absatz 1 [Satz 1] Nummer 1 bzw. Nummer 2 SGB VI weiter.


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