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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.4.1.3. RS 1997/01, Seeleute

(1) Für Seeleute tritt nach § 344 Absatz 1 SGB III als beitragspflichtige Einnahme an die Stelle des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts [der Betrag, der nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung für die Beitragsberechnung maßgebend ist]. . .

(2) Entsprechendes gilt über § 233 SGB V für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie nach § 163 Absatz 2 SGB VI für die Rentenversicherung.

(3) . . .


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