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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.5.2.1. RS 1997/01, Jugendliche [in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation]

[Für] die nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 SGB III versicherten [Personen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation] und in Einrichtungen der Jugendhilfe [haben] die Träger der Einrichtungen nach § 347 Nummer 1 SGB III die Arbeitslosenversicherungsbeiträge allein zu tragen. Vergleichbare Regelungen bestehen in der Kranken- und Pflegeversicherung nach § 251 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V sowie in der Rentenversicherung nach § 168 Absatz 1 Nummer 3 SGB VI.


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