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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.III.1. RS 1997/01, Allgemeines

Die Vorschrift des § 351 SGB III regelt die Erstattung zu Unrecht gezahlter Arbeitslosenversicherungsbeiträge. . . Für die Arbeitslosenversicherung gilt . . . der Grundsatz, dass zu Unrecht gezahlte Beiträge zu erstatten sind (vgl. § 26 Absatz 2 1. Halbsatz SGB IV).


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