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Rundschreiben

1999 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000); leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1999/01]
Sozialversicherungsrecht
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1999 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 17.3. RS 1999/01, Umfang der Ermessensentscheidung

§ 40 Absatz 3 Satz 1 SGB V konkretisiert die Möglichkeiten der Ermessensentscheidungen bei ambulanten und stationären Rehabilitationsleistungen. Die Krankenkasse bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalls [unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 8 SGB IX] Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung sowie die Rehabilitationseinrichtung. . .


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