Category Image
Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.III.1.1.3. RS 2002/02, Bezug von Verletztengeld

Der Bezug von Verletztengeld nach den §§ 45 ff. SGB VII löst Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI aus. Dies gilt nicht für das pauschalierte Verletztengeld, das nach § 55 Absatz 2 SGB VII in Verb. mit § 13 Absatz 1 KVLG 1989 bemessen ist.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.