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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.IV.1.2. RS 2002/02, Auslandsaufenthalt

Da das Erfordernis der Vorpflichtversicherung in der Regel durch eine im Inland ausgeübte Beschäftigung (vgl. zum Territorialitätsprinzip § 3 Nummer 1 SGB IV) erfüllt wird, besteht die Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs einer Entgeltersatzleistung — ungeachtet einer im Arbeitsförderungsrecht "fehlenden", dem Rentenversicherungsrecht nach § 3 Satz 6 SGB VI vergleichbaren Regelung — auch dann, wenn der Leistungsbezieher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Gleiches gilt, wenn die Vorpflichtversicherung durch einen anderen Versicherungspflichttatbestand als die Beschäftigung oder durch den Bezug einer laufenden Entgeltersatzleistung nach dem SGB III erfüllt wird.


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