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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24. 4. 2006; hier: Saison-Kurzarbeitergeld [RS 2007/06]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. III. RS 2007/06, Anspruchsvoraussetzungen

Nach § 175 Absatz 1 SGB III haben Arbeitnehmer in der Schlechtwetterzeit vom 1. 12. bis 31 3. Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn

  • -sie in einem Betrieb beschäftigt sind, der dem Baugewerbe oder einem Wirtschaftszweig angehört, der von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen ist,
  • -der Arbeitsausfall erheblich ist,
  • -die betrieblichen Voraussetzungen des § 171 SGB III sowie die persönlichen Voraussetzungen des § 172 SGB III erfüllt sind und
  • -der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit nach § 173 SGB III angezeigt worden ist.

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