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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/03]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 12.1. RS 2015/03, Allgemeines

(1) Im Gegensatz zu den in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Änderungen im EntgFG sowie im SGB V, die nur für Spenden nach den §§ 8 und § 8a TPG und 9 TFG gelten, entsteht in der Unfallversicherung auch bei der Spende von Blut ein Versicherungsschutz und eventueller Leistungsanspruch.

(2) Durch die Änderung des § 2 SGB VII wird der Versicherungsschutz dahingehend klargestellt, dass er sich auch auf Personen erstreckt, die sich Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen unterziehen, wenn diese anlässlich einer Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe vorgenommen werden.


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