Category Image
Grundsätze

EErmGs – Einheitliche Ermittlungsgrundsätze

Einheitliche Grundsätze zu den Ermittlungspflichten der Krankenkassen nach § 188 Absatz 5 SGB V (Einheitliche Ermittlungsgrundsätze) [EErmGs]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

EErmGs – Einheitliche Ermittlungsgrundsätze



§ 1 EErmGs, Anwendungsbereich

Diese Grundsätze regeln das Nähere zu den Ermittlungspflichten der Krankenkassen im Sinne des § 188 Absatz 4 Satz 4 und § 191 Nummer 4 SGB V.


Nächste Seite
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.