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Rundschreiben

2021 - Rundschreiben Nr. 0

Gemeinsames Rundschreiben Versicherungs- und beitragsrechtliche Änderungen durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz - DVPMG) [RS 2021/00]
Sozialversicherungsrecht
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2021 - Rundschreiben Nr. 0



Ziff. 1.2.5. RS 2021/00, Beitragspflichtige Einnahmen für die Pflegeversicherung

Bei Mitgliedern von Solidargemeinschaften, die nach § 21a Absatz 1 SGB XI versicherungspflichtig sind, ist für die Beitragsbemessung § 240 SGB V in Verb. mit den BVSzGs des GKV-Spitzenverbands anzuwenden (§ 57 Absatz 4 Satz 1 SGB V). Demnach ist bei der Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen.


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