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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 7

Gemeinsames Rundschreiben zur beitragsrechtlichen Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen nach § 23c SGB IV [RS 2007/07]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 7



Ziff. 3.1.1. RS 2007/07, Arbeitgeberseitige Leistungen

Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen zählen insbesondere:

  • -Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld,
  • -Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (vgl. Ziff. 3.3.1.),
  • -Zuschüsse zum Krankentagegeld privat Versicherter,
  • -Sachbezüge (z. B. Kost, Wohnung und private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen),
  • -Firmen- und Belegschaftsrabatte,
  • -vermögenswirksame Leistungen,
  • -Kontoführungsgebühren,
  • -Zinsersparnisse aus verbilligten Arbeitgeberdarlehen,
  • -Telefonzuschüsse und
  • -Beiträge und Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung (§ 1b BetrAVG; vgl. Ziff. 3.3.2.).

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