Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 2008 [RS 2007/09]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 9



Ziff. II.3.1. RS 2007/09, Steuerrechtliche Beurteilung der Umlagen

(1) Durch das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13. 12. 2006 (BGBl. I S. 2878) wurde § 3 Nummer 56 EStG in das EStG eingefügt. Danach sind laufende Zuwendungen des Arbeitgebers nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (also einer umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AltZertG) vorgesehen ist. Diese Steuerfreiheit gilt jedoch nur dann, soweit die Zuwendungen (derzeit) im Kalenderjahr 1 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nicht übersteigen.

(2) Im Kalenderjahr 2008 beträgt dieser Steuerfreibetrag monatlich 53 EUR (bzw. jährlich 636 EUR). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 56 EStG ist erstmalig auf Zuwendungen anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2007 geleistet werden.

(3) Mit dieser Regelung wird die nachgelagerte Besteuerung der umlagefinanzierten Versorgungssysteme — vergleichbar der Besteuerung der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung — eingeführt. Die steuerfreien Beträge der umlagefinanzierten Versorgungssysteme sind zwar um die nach § 3 Nummer 63 Satz 1, 3 oder 4 EStG steuerfreien Beträge der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu mindern (§ 3 Nummer 56 Satz 3 EStG); allerdings bleibt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40b Absatz 1 EStG bestehen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.