Expertenforum - Arbeiten während Mutterschutz

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  • 01
    Arbeiten während Mutterschutz

    Guten Tag,

    eine schwangere Mitarbeiterin von uns befindet sich im Mutterschutz und möchte aber stundenweise noch arbeiten, also nicht ihre normale Arbeitszeit. Ist so eine Konstellation überhaupt möglich oder muss sie sich für eines entscheiden, Mutterschutz oder Vollzeitarbeit?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Arbeiten während Mutterschutz

    Hallo d.mueller,


    der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG).


    Somit besteht für die schwangere Frau die Möglichkeit, sich gegenüber ihrem Arbeitgeber ausdrücklich zu einer (ggf. auch reduzierten) Arbeitsleistung bereit zu erklären. Diese Entscheidung kann sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.


    Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht jedoch, soweit und solange die Arbeitnehmerin beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhält.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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