Sehr geehrtes Expertenteam,
ist es korrekt, dass der AG als beitragsabführende Stelle die Schnittstelle der DSRV für o.g. Abruf zu nutzen hat (rvBEA) und ist dieser Abruf hilfsweise auch über das SV-Meldeportal möglich?
Inwieweit ist die ZfA eingebunden?
AG ruft DSRV ab --> DRV --> ZfA --> diese an BZSt und das ganze zurück?
Ist das nicht sehr umständlich über so viele "Einzelkanäle" zu gehen bzw. was ist hier der Hintergrund, sofern der Ablauf den so wie dargestellt funktioniert?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Lohn und Gehalt