Expertenforum - Digitales Abrufverfahren "PUEG"-Kinder

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  • 01
    Digitales Abrufverfahren "PUEG"-Kinder

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ist es korrekt, dass der AG als beitragsabführende Stelle die Schnittstelle der DSRV für o.g. Abruf zu nutzen hat (rvBEA) und ist dieser Abruf hilfsweise auch über das SV-Meldeportal möglich?

    Inwieweit ist die ZfA eingebunden?

    AG ruft DSRV ab --> DRV --> ZfA --> diese an BZSt und das ganze zurück?

    Ist das nicht sehr umständlich über so viele "Einzelkanäle" zu gehen bzw. was ist hier der Hintergrund, sofern der Ablauf den so wie dargestellt funktioniert?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG

    Lohn und Gehalt

  • 02
    RE: Digitales Abrufverfahren "PUEG"-Kinder

    Hallo Personalabteilung (PA),
     
    nach momentanem Stand ist ab 01.07.2025 geplant ein elektronisches Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder einzuführen.
     
    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist in dem zukünftigen elektronischen Verfahren die zentrale Datenquelle und hält die dezentralen Daten der Meldebehörden und Finanzämter vor. Die Anbindung der Arbeitgeber an das BZSt erfolgt dabei über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Diese können für die Erhebung und den Nachweis der entsprechenden Angaben zur Kinderanzahl auf die vom BZSt vorgehaltenen Daten der Meldebehörden und Finanzämter zugreifen. Die technische Anbindung der Krankenkassen an das BZSt erfolgt unmittelbar über die Nutzung der Schnittstelle der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Weil die Arbeitgeber nicht über eine direkte Schnittstelle zur ZfA verfügen, werden sie über eine Schnittstelle, die bei der DSRV genutzt wird, technisch angebunden.
     
    Dabei soll das SV-Meldeportal in das digitale Nachweisverfahren mit eingebunden werden.
     
    Zum zukünftigen Ablauf des Verfahrens und speziell zu Ihrer Frage, inwieweit die Einbindung der Schnittstellen „DSRV“ und „ZfA“ „umständlich“ sein könnte, liegen uns aktuell keine weiteren Informationen vor.
     
    Daher bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums hierzu keine weitere Stellungnahme abgeben können.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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