Guten Tag,
uns stellt sich aktuell gerade folgende Frage:
Ein aktiv im Dienst befindlicher Arzt bei der Bundeswehr mit freier Heilfürsorge springt sporadisch in einer Praxis als Vertretungsarzt ein. Es gibt keine weiteren "Auftraggeber".
Frage 1:
Ist diese Vertretungsarbeit (bei Rechnungsstellung gegenüber der Praxis) als Scheinselbstständigkeit zu beurteilen?
Frage 2:
Wie müsste die (Neben-)Beschäftigung dieses Arztes bei sporadischem Einsatz in der Praxis sozialversicherungsrechtlich geschlüsselt werden?
Durch die freie Heilfürsorge sollten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Doch wie sieht es mit der Renten- und Arbeitslosenversicherung aus. Wäre er hier voll pflichtig?
Muß eine Mehrfachbeschäftigung geschlüsselt werden?