Guten Tag,
ein Mitarbeiter hat trotz mehrfacher Aufforderung die Selbstauskunft zu den berücksichtigungsfähigen Kindern erst im Oktober 2024 abgegeben. Wie lange kann bzw muss ich die Kinder rückwirkend berücksichtigen? Muss ich eine Rückrechnung ab Juli 2023 anstoßen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Das Team Lohn Menden