Hallo, unsere Mitarbeiterin war seit langem krank und wurde 01.08.2024 ausgesteuert.
Im Oktober 2024 legte sie einen Bescheid über die unbefristete Gewährung einer EU-Rente vor. Dieser galt rückwirkend ab 01.03.2023. Somit endete das Beschäftigungsverhältnis am 28.02.2023. Unsere Mitarbeiterin hat aber noch Anspruch auch Urlaubsabgeltung und Stundenvergütung.
Sind diese Zahlungen beitragspflichtig und welchem Monat müssen sie bei Auszahlung zugeordnet werden?