Expertenforum - Zusammentreffen DEÜV-Meldung: Abgabegrund 50 und 33

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  • 01
    Zusammentreffen DEÜV-Meldung: Abgabegrund 50 und 33

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben mit der Dezemberabrechnung die Jahresmeldung zur Sozialversicherung (Abgabegrund: 50) angestoßen und gleichzeitig, durch die Vergabe von neuen Personalnummern, eine Abmeldung (Abgabegrund: 33).


    Ist es korrekt, dass lediglich die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung mit dem Abgabegrund 50 erstellt wird? Wir hatten zusätzlich mit der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung mit dem Abgabegrund 33 gerechnet.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und alles Gute für das neue Jahr.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

     

  • 02
    RE: Zusammentreffen DEÜV-Meldung: Abgabegrund 50 und 33

    Guten Tag,
     
    endet das Beschäftigungsverhältnis am 31.12., so ist eine Jahresmeldung nicht zu erstellen, sondern eine Abmeldung. Die Jahresmeldung entfällt auch, wenn zum 31.12. ein Wechsel der Beitragsgruppe oder eine Abmeldung wegen sonstiger Gründe zu melden ist.
     
    In Ihrem Fall ist neben der Abmeldung mit dem Grund 33 keine Jahresmeldung abzugeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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