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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.2.1.1.11.3. RS 2022/06, Rechtmäßiger Arbeitskampf

Nehmen Versicherte an Arbeitskampfmaßnahmen (Streik oder Aussperrung) teil, besteht in der Regel kein Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts vom Arbeitgeber. Sofern sie während dieser Zeit stationär mitaufgenommen werden, besteht demnach kein Anspruch auf ein Krankengeld nach § 44b SGB V, da ihnen wegen der Begleitung nach § 44b SGB V kein Verdienst ausfällt. Ein Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V kann nur bestehen, sofern der Arbeitgeber während der Arbeitskampfmaßnahme (teilweise) Arbeitsentgelt fortzahlt und dieses wegen der Begleitung ausfällt (z. B. wenn die Arbeit aufgrund des Arbeitskampfs nur teilweise niedergelegt wird).


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