Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. C.II.2.2.1. RS 2022/13, Beitragsbemessungsgrundlage

Als beitragspflichtige Einnahmen der versicherungspflichtigen Bezieher von Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld oder von gleichgestellten Leistungen gelten nach § 166 Absatz 1 Nummer 2 oder 2c SGB VI 80 v. H. des Arbeitsentgelts, das der Bemessung der Leistung zugrunde liegt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.