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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. C.II.2.2.1.4. RS 2022/13, Kalendertäglicher Betrag

Als Bemessungsentgelt gilt nach § 151 Absatz 1 SGB III das durchschnittliche auf den (Kalender-)Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Im Hinblick darauf ist entsprechend § 166 Absatz 1 Nummer 2 oder 2c SGB VI für die Beitragsberechnung auch auf den kalendertäglichen Betrag abzustellen. Von diesem wird die endgültige Beitragsbemessungsgrundlage nach den vorstehenden Ausführungen in Ziff. C.II.2.2.1. bis Ziff. C.II.2.2.1.3. ermittelt und für die Beitragsberechnung herangezogen.


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