Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 19 SGB V Ziff. 6.1. RS 1988/01, Ansprüche aus einer neuen Mitgliedschaft

Mit Beginn einer neuen Mitgliedschaft können — unabhängig von der für die Durchführung zuständigen Krankenkasse — Leistungsansprüche nur aufgrund der aktuellen Versicherung abgeleitet werden. Nachgehende Leistungsansprüche im Rahmen des § 19 Absatz 2 und 3 SGB V sind nicht mehr zu realisieren. Dies gilt selbst dann, wenn das neue Versicherungsverhaltnis entsprechende Leistungen nicht vorsieht . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.