Category Image
Verordnungen

KfzHV – Kraftfahrzeughilfe-Verordnung

Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

KfzHV – Kraftfahrzeughilfe-Verordnung



§ 6 KfzHV, Art und Höhe der Förderung

(1)1 Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird in der Regel als Zuschuss geleistet. 2 Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen des behinderten Menschen nach Maßgabe der folgenden Tabelle:

Einkommen bis zu v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IVZuschuss in v. H. des Bemessungsbetrags nach § 5
40100
4588
5076
5564
6052
6540
7028
7516
3 Die Beträge nach Satz 2 sind jeweils auf volle 5 EUR aufzurunden.

Satz 1 geändert durch G vom 19. 6. 2001 (BGBl. I S. 1046). Satz 2 geändert durch G vom 27. 4. 2002 (BGBl. I S. 1467). Satz 3 geändert durch G vom 21. 12. 2000 (BGBl. I S. 1983).

(2) Von dem Einkommen des behinderten Menschen ist für jeden von ihm unterhaltenen Familienangehörigen ein Betrag von 12 v. H. der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 Absatz 1 SGB IV abzusetzen; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

Absatz 2 geändert durch G vom 19. 6. 2001 (BGBl. I S. 1046) und G vom 27. 4. 2002 (BGBl. I S. 1467).

(3)1 Einkommen im Sinne der Absätze 1 und 2 sind das monatliche Netto-Arbeitsentgelt, Netto-Arbeitseinkommen und vergleichbare Lohnersatzleistungen des behinderten Menschen. 2 Die Ermittlung des Einkommens richtet sich nach den für den zuständigen Träger maßgeblichen Regelungen.

Satz 1 geändert durch G vom 19. 6. 2001 (BGBl. I S. 1046).

(4)1 Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Hilfe zur erneuten Beschaffung eines Kraftfahrzeugs. 2 Die Hilfe soll nicht vor Ablauf von 5 Jahren seit der Beschaffung des zuletzt geförderten Fahrzeugs geleistet werden.

1 12 v. H. der monatlichen Bezugsgröße im Jahr 2025 (aufgerundet auf volle 5 EUR): 450 EUR.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.