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Verordnungen

SVHV – Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung

Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)
Sozialversicherungsrecht
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SVHV – Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung



§ 36 SVHV, Anwendungsbestimmung

§ 29 ist erstmals auf die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden.

§ 36 eingefügt durch V vom 19. 7. 2010 (BGBl. I S. 968).


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